Online-Nennformular

Nennformular 2024 für DMSB-Nationale Rallyes A + Rallye 35/70

DMSB-Logo


Ulmer Motorsportclub e.V. im DMV
Petra Damm
Thymianweg 55
89079 Ulm

Wird vom Veranstalter ausgefüllt:

Nennungseingang:

Nenngeld EUR
bar / Scheck / Überweisung

START.-NR.


     

Versand der Nennungsbestätigung
mit Unterlagen am:
 

Gruppe:        Klasse:

 

Tel.:   07305-3965
Fax:  
eMail:   info@umc-ulm.de

Nennung für

10. UMC-DMV HRC Historic-Rallye Ulm 2024

Datum:

16.03.2024

Nennungsschluss:

  11.03.2024  24:00  Uhr

Das Nenngeld ist bei der Abgabe der Nennung zu entrichten:
Das Nenngeld in Höhe von EUR ist in bar   beigefügt / wurde am überwiesen

GRUPPE:
(bitte auswählen)

KLASSE:
(bitte auswählen)

Bewerber:

Sponsor:

email-Beweber:

Anschrift:

Lizenz-Nr.:

Sponsor-Card-Nr.:

Fahrer:

Beifahrer:

Name:

Name:

Vorname:

Vorname:

Straße:

Straße:

PLZ/Wohnort:

PLZ/Wohnort:

geb.am:

geb.am:

Liz.-Nr.

Liz.-Nr.

Nation:

Nation:

Nat. C Race Card Nat. A
Int. D-R Int. C-R Nat. B

Nat. C Race Card Nat. A
Int. D-R Int. C-R Nat. B

  Vor Ort kann beim Veranstalter keine Lizenz mehr beantragt werden.

Tel./Fax:

Tel./Fax:

Mobil:

Mobil:

E-Mail:

E-Mail:

Fzg./Fabrikat:

Typ:

Hubraum: ccm

Baujahr/Erstzul.(JJJJ):   

Leistung in KW:    / PS      Fz-Gewicht:     kg

Homologations-Nr.:   

Allradantrieb: Turbolader: Mechanischer Lader: Seq. Getriebe:

Fahrgestell-Nr.:    Pol.Kennz.:   

Alle Unterlagen bitte an
Fahrer
Beifahrer
Bewerber
     (ohne Angaben erfolgt
      Versand an Fahrer)
Teilnahme an freiw.
      Abname
 


    Nicht ausfüllen:
  • Nennbestätigung
  • Kfz.-Schein
  • Verzichtserklärung
  • Lizenz-Fahrer
  • Lizenz-Beifahrer
  • Führerschein Fahrer
  • Führerschein Beifahrer
  • Einv. ges. Vertreter
  • Bwerber-Lizenz
  • Sponsor-Card
  • Versicherung
  • G-Datenblatt
  • Auslandstartgen. (Visa)


Vermerke techn. Abnahme:

 On-Board Kamera: Ja / Nein

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 ______________________

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Zutreffendes unbedingt ankreuzen:
Bewerber Fahrer ist Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges.
Bewerber oder Fahrer/Beifahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Der Fahrzeugeigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Verzichtserklärung ab.

Bei falschen Angabe stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer den in der Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers aufgeführeten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (= ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationsztraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) entstehen, frei. Dies gilt auch für Kosten des Fahrzeugeigentümers für eine angemessene Rechtsverfolgung.

Allgemeine Vertragserklärung von Bewerber, Fahrer*in und Beifahrer*in (Bewerber, Fahrer*in und Beifahrer*in = Teilnehmer)
Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner.
Die Teilnehmer versichern, dass

  • die in dieser Erklärung gemachten Angaben richtig und vollständig sind,
  • sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (= ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationsztraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) gewachsen sind.
  • das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht,
  • das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und
  • sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden.
  • sie von dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA (Fédération Internationale de l'Automobile) mit Anhängen, dem CIK-Reglement, den Rechts- und Disziplinarbestimmungen der FIA, dem Anti-Doping-Regelwerk der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code), den einschlägigen DMSB-Reglements, den Allgemeinen Meisterschaftsbestimmungen und den besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB(RuVO), den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA- CIK- und DMSB- Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden.
  • sie gem. Vorgabe zur jeweiligen Disziplin -soweit erforderlich- im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
  • Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass
  • Sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer*in, Beifahrer*in, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadenersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen,
  • der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter - jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit - berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten - wie im ISG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen - festzusetzen - unbeschadet des Rechts, den im ISG, der RuVO und den Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten,
  • sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des World-Anti-Doping-Code der WADA und den Anti-Doping-Bestimmungen der FIA definiert sind.
Protest und Berufungsvollmacht
Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer*in) bevollmächtigen sich mit Abgabe dieser Erklärung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung und Bestätigung zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen.

Erklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.
Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber ...

  • den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern,
  • den jeweils anderen Teilnehmer, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (sowie die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern,
  • der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären
  • dem ADAC e.V.,den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e.V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsfürern, Generalsekretäen,
  • den sonstigen DMSB Mitgliedsorganisatoren, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären,
  • dem Promoter / Serienorganisator,
  • dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
  • den Straßenbaulastträgern und
  • den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.

Der Haftungsverzicht gilt nich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Mit Abgabe dieser Erklärung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftplicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erziehlung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichent sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzen Fahrzeuges davon zu unterrichten.




Zusatzangaben für Fahrzeuge der Gruppen CTC / CTG, und Anhang K

DMSB-Logo
Tourenwagen und GT-Fahrzeuge
gemäß DMSB-Bestimmungen für die Gruppe CTC und CTG:
Historische Fahrzeuge
nach Anhang K zum ISG
Div. 1.1:Gruppe 1-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1966 bis inkl. 1971
Periode AVor dem 1.1.1905
Div. 1.2:Gruppe 1-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1972 bis inkl. 1975
Periode B1.1.1905-31.12.1918
Div. 1.3:Gruppe 1-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1976 bis inkl. 1981
Periode C1.1.1919-31.12.1930
Div. 2.1:Gruppe 2-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1966 bis inkl. 1971
Periode D1.1.1931-31.12.1946
Div. 2.2:Gruppe 2-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1972 bis inkl. 1975
Periode E1.1.1947-31.12.1961
Div. 2.3:Gruppe 2-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1976 bis inkl. 1981
Periode F1.1.1962-31.12.1965
für homologierte Tourenwagen
und GT-Fahrzeuge
Div. 3.1:Gruppe 3-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1966 bis inkl. 1971
Periode G11.1.1966-31.12.1969
für homologierte Tourenwagen
und GT-Fahrzeuge
Div. 3.2:Gruppe 3-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1972 bis inkl. 1975
Periode G21.1.1970-31.12.1971
für homologierte Tourenwagen
und GT-Fahrzeuge
Div. 3.3:Gruppe 3-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1976 bis inkl. 1981
Periode H11.1.1972-31.12.1975
für homologierte Tourenwagen
und GT-Fahrzeuge
Div. 4.1:Gruppe 4-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1970 bis inkl. 1971
Periode H21.1.1976-31.12.1976
für homologierte Tourenwagen
und GT-Fahrzeuge
Div. 4.2:Gruppe 4-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1972 bis inkl. 1975
Periode I1.1.1977-31.12.1981
für homologierte Tourenwagen
und GT-Fahrzeuge
Div. 4.3:Gruppe 4-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1976 bis inkl. 1981
Periode J11.1.1982-31.12.1985
für homologierte Tourenwagen
und GT-Fahrzeuge
Div. 6:Gruppe N-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1982 bis inkl. 1990
Periode J21.1.1986-31.12.1990
für homologierte Tourenwagen
und GT-Fahrzeuge
Div. 6.1:Gruppe N-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1991 bis inkl. 1996
Div. 6.1:Gruppe N-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1991 bis inkl. 1996
Div. 6.2:Gruppe N-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1997 bis inkl. 2014
Div. 7:Gruppe A-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1982 bis inkl. 1990
Div. 7.1:Gruppe A-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1991 bis inkl. 1996
Div. 7.2:Gruppe A-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1997 bis inkl. 2014
Div. 8:Gruppe B-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1982 bis inkl. 1990
Div. 8.1:Gruppe B-Tourenwagen
der Homologationsjahre 1991 bis inkl. 2001
Div. 9:Gruppe GTN-Fahrzeuge
der Homologationsjahre 1989 bis inkl. 2007
Div. 11:Gruppe Super 1600
der Homologationsjahre bis 2014
Div. 12:Gruppe A-Kit (VK Nachtrag)
der Homologationsjahre bis 2014
Div. 13:Gruppe GT2/N-GT-Fahrzeuge der
der Homologationsjahre 1996 bis inkl. 2014
Div. 14:Gruppe GT3-GT-Fahrzeuge der
der Homologationsjahre 1996 bis inkl. 2014
Div. 16:Gruppe R4-Fahrzeuge der
der Homologationsjahre 2014 bis inkl. 2012