Allgemeine Vertragserklärung von Bewerber, Fahrer*in und Beifahrer*in (Bewerber, Fahrer*in und Beifahrer*in = Teilnehmer)
Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner.
Die Teilnehmer versichern, dass
- die in dieser Erklärung gemachten Angaben richtig und vollständig sind,
- sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (= ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationsztraining, Warm-up, Übungs- und
Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) gewachsen sind.
- das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht,
- das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und
- sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden.
- sie von dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA (Fédération Internationale de l'Automobile) mit Anhängen,
dem CIK-Reglement, den Rechts- und Disziplinarbestimmungen der FIA, dem Anti-Doping-Regelwerk der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur
(WADA/NADA-Code), den einschlägigen DMSB-Reglements, den Allgemeinen Meisterschaftsbestimmungen und den besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB(RuVO), den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA- CIK- und DMSB-
Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden.
- sie gem. Vorgabe zur jeweiligen Disziplin -soweit erforderlich- im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass
- Sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer*in, Beifahrer*in, Mechaniker, Helfer usw.), die das
Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadenersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen,
- der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter - jeweils
im Rahmen ihrer Zuständigkeit - berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch
Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen
und vertraglichen Pflichten - wie im ISG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen
und sonstigen Bestimmungen vorgesehen - festzusetzen - unbeschadet des Rechts,
den im ISG, der RuVO und den Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten,
- sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des
World-Anti-Doping-Code der WADA und den Anti-Doping-Bestimmungen der FIA definiert sind.
Protest und Berufungsvollmacht
Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer*in) bevollmächtigen sich mit Abgabe dieser
Erklärung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen
sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung,
Einlegung und Bestätigung zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen
der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen.
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Erklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle
von ihnen verursachten Schäden.
Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung
entstehen, und zwar gegenüber ...
- den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern,
- den jeweils anderen Teilnehmer, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (sowie die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern,
- der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären
- dem ADAC e.V.,den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e.V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsfürern, Generalsekretäen,
- den sonstigen DMSB Mitgliedsorganisatoren, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären,
- dem Promoter / Serienorganisator,
- dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- den Straßenbaulastträgern und
- den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt nich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Mit Abgabe dieser Erklärung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftplicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erziehlung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichent sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzen Fahrzeuges davon zu unterrichten.
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